Waffengesetz

 

 

1.
Beleg über den vorrübergehenden Verleih einer Waffe ( gem. § 38 Nr. e Waffengesetz )
 
2.
Antrag auf Bescheinigung über das Bedürfnis zum Erwerb einer Waffe ( gem. § 14 und § 8 WaffG )
 
3.
Hinweise zum Ausfüllen des Antrages unter Nummer 2.