Ehrenordnung
des Schützenkreis Kusel e. V.
Diese Ehrenordnung wurde zur Verleihung von Ehrennadeln mit einer Uhrkunde durch den Schützenkreis Kusel am 11.01.2008 durch den Ehrenausschuss des Schützenkreis Kusel aufgestellt und erlassen.
1. Antragsstellung:
1.1 Folgende Personen können einen Antrag zur Verleihung stellen:
1.1.1 Alle Mitglieder des Vorstandes des Schützenkreis Kusel e. V.
1.1.2 Die Oberschützenmeister oder deren Vertreter der einzelnen Schützenvereinen im
Schützenkreis Kusel.
2. Antragsformulare:
2.1 Zur Antragsstellung müssen Vordrucke des Schützenkreis Kusel verwendet werden. Diese sind beim Kreisoberschützenmeister oder im Internet unter
www.schuetzenkreis-kusel.de/download erhältlich.
3. Einreichung der Anträge:
3.1 Die Anträge müssen mit den persönlichen Daten und den erbrachten Leistungen des
Zuehrenden ausgefüllt sein.
3.2 Die Anträge für die Ehrungen müssen spätestens zwei Monate vor dem Termin des
Kreisehrenabends beim Kreisoberschützenmeister vorliegen.
4. Bearbeitung der Anträge
4.1 Die Antragsstellung erfolgt an den Kreisoberschützenmeister des Schützenkreis Kusel
zur Bearbeitung vor. Dieser legt dem Ehrenausschuss die Anträge vor.
Der Ehrenausschuss entscheidet in geheimer Abstimmung über die Anträge.
5. Verleihung:
5.1 Die Verleihung der Ehrungen erfolgt ein mal Jährlich beim Kreisehrenabend.
Die Zuehrenden werden schriftlich durch den Kreisoberschützenmeister eingeladen.
5.2 Die Verdienstnadeln und Nadel für sportliche Leistung werden nur Stufenweise vergeben.
( erst Bronze, dann Silber, dann Gold und zuletzt Ehrenkreuz )
6. Bereitstellung der Ehrenzeichen und Urkunden:
6.1 Der Kreisoberschützenmeister verwaltet die Ehrenzeichen und Urkunden zur Verteilung.
Er ist für die Beschaffung und Erstellung der Ehrenzeichen und Urkunden zuständig und
führt eine Übersicht der geehrten Personen.
6.2 Die Ehrenzeichen und Urkunden werden durch den Schützenkreis Kusel kostenlos zur
Verfügung gestellt.
7. Verleihungsvoraussetzungen Verdienstnadel:
7.1 Die bronze Verdienstnadel wird verliehen:
7.1.1 Für Verdienste um den Schützenkreis Kusel
( mehrjährige ehrenamtliche Tätigkeit ).
7.1.2 Für Schützenwesen allgemein
( Verleihung an außerordentliche Förderer des Schützenkreis Kusel )
7.2 Die silberne Verdienstnadel wird verliehen:
7.2.1 Für mehrjährige, außerordentlicher Verdienste um den Schützenkreis Kusel.
Der Besitz der bronzenen Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
7.3 Die goldene Verdienstnadel wird verliehen:
7.3.1 Für mehrjährige, außerordentlicher Verdienste um den Schützenkreis Kusel.
( mindestens 12 Jahre ).
Der Besitz der silberne Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
7.4 Das Ehrenkreuz für Verdienste wird verliehen:
7.4.1 Für mehrjährige, außerordentlicher Verdienste um den Schützenkreis Kusel
(mindestens 20 Jahre ).
Der Besitz der goldene Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
8. Verleihungsvoraussetzungen Nadel für sportliche Leistung:
8.1 Die bronze Nadel für sportliche Leistung wird verliehen:
8.1.1 Für sportliche Spitzenleistung innerhalb des Schützenkreis Kusel
( mehrmaliger Kreissieger ).
8.2 Die silberne Nadel für sportliche Leistung wird verliehen:
8.2.1 Für mehrjährige sportliche Spitzenleistung im Schützenkreis Kusel
( mindestens 10 Jahre )
Der Besitz der bronzenen Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
8.3 Die goldene Nadel für sportliche Leistung wird verliehen:
8.3.1 Für mehrjährige hervorragende sportliche Spitzenleistung im Schützenkreis Kusel
( mindestens 20 Jahre )
Der Besitz der silberne Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
8.4 Das Ehrenkreuz für sportliche Leistung wird verliehen:
8.4.1 Für mehrjährige hervorragende sportliche Spitzenleistung im Schützenkreis Kusel
und darüber hinaus.
Der Besitz der goldene Nadel für Verdienste ist Voraussetzung.
Kusel, den 15.08.2008
Der Ehrenausschuss
des Schützenkreis Kusel